Auch wenn es inzwischen verschiedene andere Möglichkeiten gibt, stellt das BAföG auch heute noch die wichtigste Form der Studienfinanzierung dar. Es soll auch Personen aus einkommensschwachen Schichten die Chance bieten, ein Studium aufzunehmen und sich dadurch die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Bevor ein Antrag auf BAföG genehmigt werden kann, wird das zuständige Studentenwerk in aller Ruhe prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Neben der Frage, ob die angestrebte Ausbildung überhaupt förderfähig ist, dürften vor allem persönliche Gründe eine entscheidende Rolle spielen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann das BAföG nur von deutschen Staatsbürgern bezogen werden. Nähere Einzelheiten dazu können beim Studentenwerk erfragt werden. Darüber hinaus ist es auch sehr wichtig, dass die Antragsteller bestimmte Altersgrenzen noch nicht überschritten haben. Diese liegen für alle universitären Studiengänge bei 30 Jahren, nur bei Masterstudiengängen ist auch eine Förderung bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich. Diese Altersgrenzen beziehen sich jedoch immer auf den Beginn und nicht auf das Ende des Studiums. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist es möglich, das Höchstalter für die BAföG-Förderung noch weiter heraufzusetzen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die studienwillige Person ihr Abitur über den zweiten Bildungsweg erworben und dadurch erst jenseits der Dreißig die Möglichkeit hat, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Auch wenn bestimmte gesundheitliche oder familiäre Gründe die Aufnahme eines Studiums zu einem früheren Zeitpunkt verhindert haben, könnte das BAföG noch länger gewährt werden. Grundsätzlich muss jedoch gesagt werden, dass bei weitem nicht alle Studenten einen Anspruch auf BAföG haben. Nur dann, wenn bestimmte Einkommens- oder Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, besteht überhaupt die Chance, dass ein BAföG-Antrag genehmigt werden kann.
Wie hoch ist der persönliche Bedarf?
Alle BAföG-berechtigten Studenten können mit maximal 670 Euro monatlich gefördert werden. Ob dieser Betrag jedoch tatsächlich gezahlt wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dabei spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob der betreffende Student noch zu Hause bei den Eltern wohnt oder bereits einen eigenen Haushalt führt. Weiterhin muss festgestellt werden, dass die Studenten neben dem BAföG nicht unbegrenzt dazuverdienen können. Hier sind nur 400 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Bei Studenten unter 30 wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt, da die Eltern vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, für den Lebensunterhalt des Studenten aufzukommen. Nur dann, wenn sie dies nicht können, tritt das BAföG an die Stelle des Elternunterhaltes. Außerdem gelten für das BAföG auch bestimmte Vermögensobergrenzen. Sie beziehen sich jedoch nur auf den Studenten selbst und nicht auf seine Eltern. Das BAföG wird lediglich zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte ist ein staatliches Darlehen, welches zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss.
Das BAföG – auch heute noch eine wichtige Hilfe zur Studienfinanzierung
Um auch Personen aus einkommensschwachen Familien ein Studium zu ermöglichen, wurde in Deutschland das BAföG geschaffen. Es stellt auch heute noch die wichtigste Form der Studienfinanzierung dar und kann grundsätzlich immer dann gewährt werden, wenn das angestrebte Studium förderfähig ist und wenn der Antragsteller verschiedene persönliche Voraussetzungen erfüllt. Dazu darf er in der Regel nicht älter als 30 Jahre sein und bestimmte Einkommens- oder Vermögensgrenzen nicht überschreiten. Das BAföG wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt.